GFS -Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen

Jede Schülerin und jeder Schüler der Klassen 8 und 9 ist verpflichtet, zusätzlich zu den vorgeschriebenen Klassenarbeiten eine gleichwertige Leistung in einem Fach ihrer/seiner Wahl zu erbringen. Dabei darf nicht zweimal im selben Fach eine GFS gehalten werden.

Diese gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) kann in unterschiedlichen Formen vorbereitet werden:

  • schriftliche Hausarbeit
  • Jahresarbeit
  • Projekt
  • Experimentelles Arbeiten
  • Freiarbeit
  • Referat
  • Mündliche Prüfung
  • Präsentation
  • …oder als Kombination dieser Formen.

Die/Der jeweilige Fachlehrer/in informiert die Schülerinnen und Schüler über die in ihrem/seinem Fach möglichen Formen der GFS und die zugrunde gelegten Bewertungskriterien. Fachlehrer/in und Schüler/in vereinbaren mit Hilfe eines Formblatts zur Anmeldung einer GFS ein Thema und einen Termin, welches beide unterzeichnen.

Die freie Wahl des Fachs bezieht sich auf das Fach, jedoch nicht auf das Thema und die Form. Die/Der Fachlehre/in berät den Schüler hinsichtlich der Themenfindung und Präsentationsform, sodass beides inhaltlich zum Unterricht und in den zeitlichen Rahmen passt.

Nach der Durchführung teilt die/der Fachlehrer/in die Note mit. Die GFS wird wie eine Klassenarbeit gewichtet. Erste Ansprechpartner bei Fragen zur GFS sind die Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen.