Beratungslehrerin

Als Beratungslehrerin stehe ich Schülerinnen und Schülern der Selma-Rosenfeld-Realschule und
deren Erziehungsberechtigen zur Verfügung.

Was könnten Gründe sein, um mit mir in Kontakt zu treten?

In der Schule treten problematische Situationen auf und du möchtest / Sie möchten ein Gespräch mit einer neutralen Person?

Ich biete Unterstützung und Beratung...

...für Schülerinnen und Schüler wenn
● es Dir schwerfällt, zu lernen oder Dich zu konzentrieren.
● Du Angst vor Prüfungen oder vor der Schule hast.
● Du Schwierigkeiten mit Lehrkräften oder Mitschülerinnen und Mitschülern hast.

...für Erziehungsberechtigte bei Fragen zur Schullaufbahn
● im Rahmen der Einschulung
● beim Übergang von der Grundschule in weiterführende Schulen
● in der Orientierungsstufe
● bei einem Schul(art)wechsel
● bei Entscheidungen über Bildungsabschlüsse

Im Rahmen der Beratung können beispielsweise folgende Fragen besprochen werden:
● Welche Schulart ist der richtige Lernort für mein Kind?
● Wo kann mein Kind mit seinen Stärken und Schwächen gut gefördert werden?
● Welche weiterführende Schule sollen wir wählen?

... bei Schulschwierigkeiten, z.B.
● bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten
● bei Fragen in den Bereichen Lernen, Motivation und Konzentration
● bei Unsicherheiten, Prüfungsangst und Schulabsentismus
● bei herausfordernden sozialen Situationen unter Schülerinnen und Schülern in der Schule, z.B. auch schulische Konflikte und Mobbing.

Grundsätze der Arbeit als Beratungslehrkraft

Vertraulichkeit:
Alle Anfragen und Gespräche werden vertraulich behandelt. Beratungslehrkräfte  stehen unter Schweigepflicht.

Kostenfreiheit:
Die Angebote sind für Ratsuchende kostenlos.

Freier Zugang:
Ratsuchende können sich direkt, ohne Vermittlung durch Dritte anmelden.

Freiwilligkeit:
Eine Beratung ist nur dann erfolgversprechend, wenn die Ratsuchenden selbst zu Veränderungen motiviert sind.

Unabhängigkeit:
Beratungslehrkräfte orientieren sich bei der Beratung ausschließlich an den Anliegen der Ratsuchenden und fachlichen Kriterien.

Grundlagen:
Die rechtlichen Grundlagen der Ausbildung, Tätigkeit und Aufgabenfelder einer Beratungslehrkraft sind in den „Richtlinien für die Bildungsberatung“ festgelegt (VwV vom 13.11.2000, K.u.U., 2000).

Qualifikation:
Bestellte Lehrkräfte mit erfolgreich absolvierter 1,5-jähriger Ausbildung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen.
Kontinuierliche Weiterbildung in Form von:
● Teilnahme an regelmäßigen Fallbesprechungsgruppen unter Leitung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen
● Fachliche Beratung und Begleitung durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen
● Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
● Teilnahme und Mitwirkung an Netzwerktagen

Methoden:
● Persönliches Gespräch
● Psychologisch-pädagogische Untersuchungs– und Testverfahren
● Vernetzung mit innerschulischen Unterstützerpersonen (z.B. Schulsozialarbeit, Verbindungslehrkraft) sowie mit externen Beratungsinstitutionen

Kooperation:
Bei Bedarf vermitteln Beratungslehrkräfte an die zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen oder andere Fachdienste und unterstützen Ratsuchende bei der Suche nach weiteren, individuell passenden Anlaufstellen.

Grenzen unserer Arbeit:
Die Beratungsangebote können eine eventuell notwendige Psychotherapie nicht ersetzen.

Zuständigkeit:
Beratungslehrkräfte sind an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen tätig. Eine Beratungslehrkraft kann an ihrer eigenen Schule wie auch an fremden Schulen eingesetzt werden.